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Miet­ver­wal­tung: Das steckt dahin­ter

WEG-Ver­wal­tung, Miet­ver­wal­tung oder Son­de­r­ei­gen­tums­ver­wal­tung. Wer sich mit Immo­bi­lien und deren Nut­zung bezie­hungs­weise Ver­mie­tung in Deut­sch­land beschäf­tigt, der stol­pert frü­her oder spä­ter über die ver­schie­de­nen Begriff­lich­kei­ten. Dabei gilt es sich gut zu infor­mie­ren, denn die ver­schie­de­nen For­men wei­sen zwar Schnitt­punkte auf, bezeich­nen aber gänz­lich unter­schied­li­che Tätig­kei­ten und haben daher ihre indi­vi­du­el­len Beson­der­hei­ten. Das gilt natür­lich auch für die Miet­ver­wal­tung. Wir zei­gen, was hin­ter dem Begriff steckt und was Sie dabei beach­ten soll­ten.

Die Miet­ver­wal­tung im All­ge­mei­nen

Im Grunde beschreibt das Wort Miet­ver­wal­tung ganz gut die ori­gi­näre Auf­gabe und Tätig­keit. Denn eine Miet­ver­wal­tung küm­mert sich in ers­ter Linie um die Ver­wal­tung der Mie­ter bezie­hungs­weise der zu ver­mie­ten­den Objekte. Schließ­lich steht es in Deut­sch­land jedem Eigen­tü­mer frei, sein Objekt selbst zu ver­mie­ten oder damit einen exter­nen Dienst­leis­ter zu beauf­tra­gen. Im letz­ten Fall spricht man klas­si­scher­weise von einer Miet­ver­wal­tung. Diese über­nimmt für den jewei­li­gen Eigen­tü­mer zahl­rei­che Ver­pflich­tun­gen und ver­tritt sei­nen Auf­trag­ge­ber gegen­über der Mie­ter­schaft.

Diese Auf­ga­ben über­nimmt die Miet­ver­wal­tung

Damit die Miet­ver­wal­tung ihrer Auf­gabe, der Ver­wal­tung, nach­kom­men kann, schlüpft sie sinn­bild­lich in die Rolle des Ver­mie­ters und über­nimmt damit die typi­schen Auf­ga­ben des Ver­mie­ters. Diese las­sen sich grob in die kauf­män­ni­sche Ver­wal­tung und tech­ni­sche Auf­ga­ben unter­tei­len. Wir haben typi­sche Bei­spiele für Sie zusam­men­ge­fasst.

Kauf­män­ni­sche Ver­wal­tung

  • Ver­wal­tung der jewei­li­gen Miet­kon­ten
  • Erstel­lung der Neben­kos­te­n­ab­rech­nung
  • Buch­hal­tung aller Ein­nah­men und Aus­ga­ben des Miet­ob­jek­tes
  • Geeig­nete Mie­ter aus­wäh­len
  • Opti­mierte Aus­wahl der jewei­li­gen benö­tig­ten Ver­sor­ger

Tech­ni­sche Auf­ga­ben

  • Beauf­tra­gung eines Haus­meis­ters
  • Anfer­ti­gung und Ver­wal­tung der Tür­sch­lüs­sel des Objekts
  • Erstel­lung einer Haus­ord­nung
  • Auf­set­zen eines Räum- und Streu­plans
  • Regel­mä­ßige Kon­trolle der vor­han­de­nen tech­ni­schen Anla­gen

Miet­ver­wal­tung: Diese Per­so­nen pro­fi­tie­ren beson­ders

Wer das breite Auf­ga­ben­spek­trum eines Miet­ver­wal­ters betrach­tet, wird schnell fest­stel­len, dass es sich hier­bei um eine zei­t­in­ten­sive Tätig­keit han­delt. Daher pro­fi­tie­ren gerade Eigen­tü­mer von der Miet­ver­wal­tung, die nur über begrenzte zeit­li­che Res­sour­cen ver­fü­gen oder deren Wohn­ort eine große Ent­fer­nung zum Objekt auf­weist. Außer­dem kann es bei Immo­bi­lien mit pfle­gein­ten­si­ver Bau­sub­stanz sinn­voll sein, eine Miet­ver­wal­tung zu beauf­tra­gen, sofern man nicht selbst vom Fach ist.

Mit die­sen Kos­ten ist bei der Miet­ver­wal­tung zu rech­nen

Die Frage nach den kon­kre­ten Kos­ten lässt sich lei­der nicht pau­schal beant­wor­ten. Miet­ver­wal­tun­gen unter­lie­gen kei­ner Gebüh­ren­ord­nung, daher kön­nen Ver­gü­tun­gen indi­vi­du­ell aus­ge­han­delt wer­den. Fol­gende Kri­te­rien spie­len aber bei der Berech­nung der Kos­ten eine maß­geb­li­che Rolle:

  • Zustand der Immo­bi­lie
  • Größe und Anzahl der Wohn­ein­hei­ten
  • Lage des Objekts

Als grobe Faust­re­gel kann gesagt wer­den, dass je mehr Woh­nun­gen zu ver­wal­ten sind, die ein­zel­nen Preise sin­ken. Gerade bei grö­ße­ren Objek­ten ist die Ver­wal­tung der ein­zel­nen Woh­nung erschwing­li­cher als bei klei­ne­ren. Auch der Zustand der Immo­bi­lie spielt eine maß­geb­li­che Rolle. Han­delt es sich bei­spiels­weise um ein beson­ders zeit- und pfle­gein­ten­si­ves Objekt, erhöht sich die jewei­lige Ver­gü­tung. Grund­sätz­lich ist auch die Lage für den Preis aus­schlag­ge­bend. So sind Miet­ver­wal­tun­gen in grö­ße­ren Städ­ten durch­aus teu­rer als auf dem Land.

Die Vor- und Nach­teile der Miet­ver­wal­tung

Miet­ver­wal­tun­gen kön­nen eine große Ent­las­tung für den Ver­mie­ter sein. Immer­hin wird ein Groß­teil der Arbeit abge­nom­men. Aller­dings kann es auch Nach­teile geben, wobei diese immer indi­vi­du­ell betrach­tet wer­den müs­sen. Damit Sie dabei nicht den Über­blick ver­lie­ren, stel­len wir Ihnen sowohl die Vor­teile als auch die Nach­teile kurz vor.

Vor­teile einer Miet­ver­wal­tung

  • Sie müs­sen die Mie­t­ein­nah­men nicht selbst über­wa­chen.
  • Eine große Ent­fer­nung zum betref­fen­den Objekt stell kein Pro­blem dar, da Sie nicht selbst vor Ort sein müs­sen.
  • Die Miet­ver­wal­tung küm­mert sich um eine aktu­elle und lücken­lose
  • Doku­men­ta­tion in allen Ange­le­gen­hei­ten der Ver­mie­tung.
  • Sie pro­fi­tie­ren von den viel­fäl­ti­gen Kon­tak­ten einer Haus­ver­wal­tung. Das betrifft vor allem Hand­wer­ker und Dienst­leis­ter.
  • Bei etwai­gen Feh­lern kann der Ver­wal­ter haft­bar gemacht wer­den.

Mög­li­che Nach­teile

  • Die Miet­ver­wal­tung pro­du­ziert Kos­ten, wel­che die Ren­dite sen­ken.
  • Sie kön­nen die Kos­ten eines Miet­ver­wal­ters nicht auf die Mie­ter umle­gen.
  • Die Anzahl an Anbie­tern ist groß. Um einen guten Miet­ver­wal­ter zu fin­den, müs­sen Sie Zeit inves­tie­ren und Ange­bote, sowie Preise ver­glei­chen.
  • Ihnen fehlt unter Umstän­den der per­sön­li­che Kon­takt zu den jewei­li­gen Mie­tern.

Das müs­sen Sie als Ver­mie­ter bei einer Miet­ver­wal­tung beach­ten

Sie soll­ten vor allem die Kos­ten im Auge behal­ten. Denn nicht immer ist das güns­tigste Ange­bot tat­säch­lich das Beste. Oft­mals wer­den Kun­den mit Dum­ping­prei­sen gekö­dert, diese ent­hal­ten aber mit­un­ter Zusatz­kos­ten, die erst spä­ter „sicht­bar“ wer­den. Las­sen Sie sich also beim Ver­trags­ab­schluss Zeit und ver­glei­chen Sie inten­siv ver­schie­dene Ange­bote. Beach­ten Sie außer­dem, dass gewerb­li­che Immo­bi­li­en­ver­wal­ter seit dem 01.08.2018 einer Berufs­zu­las­sungs­re­ge­lung unter­wor­fen sind. Ent­spre­chend soll­ten Sie ein­zig Ver­wal­tern ver­trauen, die über die gesetz­li­che Erlaub­nis ver­fü­gen.

Das zeich­net eine gute Miet­ver­wal­tung aus

Eine seri­öse Miet­ver­wal­tung lässt sich aber nicht nur am rea­lis­ti­schen Prei­s­an­ge­bot erken­nen. Wir zei­gen Ihnen, wel­che Merk­male eine gute Miet­ver­wal­tung erfül­len sollte.

  • Der Miet­ver­wal­ter ver­fügt über eine ent­spre­chende Aus­bil­dung oder Qua­li­fi­ka­tion
  • Das Unter­neh­men kann Refe­ren­zen vor­wei­sen.
  • Ihnen wird ein fes­ter Ansprech­part­ner zur Seite gestellt.
  • Die Preise sind trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar.
  • Das Unter­neh­men ver­fügt über einen aus­rei­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz.

Son­de­r­ei­gen­tums­ver­wal­tung vs. Miet­ver­wal­tung: Das sind die Unter­schiede

Streng genom­men han­delt es sich bei der Son­de­r­ei­gen­tums­ver­wal­tung auch um eine Art der Miet­ver­wal­tung. Aller­dings wird hier­bei Son­der­ver­mö­gen ver­wal­tet. Das sind klas­si­scher­weise Eigen­tums­woh­nun­gen. Hier­bei über­nimmt also ein Dienst­leis­ter die Ver­wal­tung einer Eigen­tums­woh­nung, die Bestand­teil einer WEG ist. Dabei hat die Son­de­r­ei­gen­tums­ver­wal­tung enge Schnitt­stel­len zur Miet­ver­wal­tung und zur WEG-Ver­wal­tung.

FAQ – Die wich­tigs­ten Fra­gen zum Thema

Muss ich eine Miet­ver­wal­tung ein­set­zen?

Nein. Sie kön­nen grund­sätz­lich Ihr Objekt auch selbst ver­wal­ten.

Wer pro­fi­tiert am meis­ten von einer Miet­ver­wal­tung?

Gerade uner­fah­rene oder zeit­lich ein­ge­bun­dene Eigen­tü­mer pro­fi­tie­ren von einer Miet­ver­wal­tung, da diese einen Groß­teil der Arbeit abnimmt und somit die Ver­wal­tung deut­lich erleich­tert.

Ist eine Miet­ver­wal­tung teuer?

Diese Frage lässt sich nicht pau­schal beant­wor­ten. Die genauen Preise rich­ten sich immer nach Zustand, Größe und Lage der Immo­bi­lie. Wer aller­dings über wenig Erfah­rung in die­sem Metier ver­fügt, sollte über eine Beauf­tra­gung nach­den­ken, um unnö­tige Kos­ten zu ver­mei­den.

Kann jeder Miet­ver­wal­ter wer­den?

Nein. Seit dem 01.08.2018 exis­tie­ren Berufs­zu­las­sungs­re­geln für die Tätig­keit als Wohn­im­mo­bi­li­en­ver­wal­ter. Wer die­sen Beruf aus­üben möchte, bedarf daher der Erlaub­nis.

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