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Grund­s­tück kau­fen in Pas­sau und Umge­bung

Wenn du dar­über nach­denkst, ein Grund­s­tück zu kau­fen, gibt es einige wich­tige Dinge zu beach­ten. Wir haben rele­vante Infor­ma­ti­o­nen zur Grund­s­tücks­su­che, not­wen­dige Doku­mente für den Erwerb eines Grund­s­tücks, zum Kauf­pro­zess und zu den Kos­ten für dich zusam­men­ge­stellt.

Grundstück kaufen in Passau

Unser Ser­vice für dich: Kauf­be­glei­tung für Immo­bi­lien

Im Immo­bi­li­en­kauf ste­hen oft hohe Geld­be­träge auf dem Spiel, daher ist es von gro­ßer Bedeu­tung, die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen zu tref­fen und bei jedem Objekt beur­tei­len zu kön­nen, ob der ange­ge­bene Kauf­preis gerecht­fer­tigt ist. Dies stellt ins­be­son­dere für Per­so­nen, die sich nicht aus­rei­chend mit der Immo­bi­li­en­bran­che aus­ken­nen, eine große Her­aus­for­de­rung dar.

Mit unse­rem Kauf­be­gleits­er­vice umgehst du mög­li­che Schul­den­fal­len und über­höhte Preise für Grund­s­tü­cke und Immo­bi­lien. Wenn du inter­es­siert bist oder noch Fra­gen hast, zögere nicht, uns anzu­ru­fen, eine E-Mail zu schrei­ben und einen unver­bind­li­chen Ter­min zu ver­ein­ba­ren. Als Immo­bi­li­en­mak­ler in Pas­sau und der Region ste­hen wir dir für viele Fra­gen zur Ver­fü­gung.

Spit­zen­ber­ger Immo­bi­lien - Kauf­be­glei­tung in den bes­ten Hän­den

Als lang­jäh­rig täti­ges Unter­neh­men in der Immo­bi­li­en­bran­che ver­fü­gen wir über viel Erfah­rung. Wir beob­ach­ten den Immo­bi­li­en­markt, ken­nen bran­chen­üb­li­che Werte, wis­sen mit Beson­der­hei­ten umzu­ge­hen und kön­nen Preise und Gege­ben­hei­ten ein­schät­zen und beur­tei­len.  

Damit du beim Grund­s­tücks­kauf alles rich­tig machst, bera­ten wir dich pro­fes­si­o­nell und gehen die ent­schei­den­den Para­me­ter gemein­sam durch. Wir wis­sen, wor­auf du im Vor­feld, wäh­rend­des­sen und im Nach­gang ach­ten musst und unter­stüt­zen dich tat­kräf­tig.

Grund­s­tück kau­fen in Pas­sau: Die Lage des Grund­s­tücks

Die Wahl der Lage eines Grund­s­tücks ist von gro­ßer Bedeu­tung und sollte kei­nes­falls unter­schätzt wer­den. Sie hängt in der Regel stark vom Alter und den Leben­s­um­stän­den ab. Ebenso spie­len die Anfor­de­run­gen an die Infra­s­truk­tur eine ent­schei­dende Rolle. Ist es wich­tig, Schu­len oder Super­märkte in unmit­tel­ba­rer Nähe zu haben oder kön­nen län­gere Wege in Kauf genom­men wer­den?

Was du vor dem Kauf eines Grund­s­tücks beach­ten musst

Die Pla­nung für den Grund­s­tücks­kauf beginnt bereits weit im Vor­aus. Denn schon vor dem Kauf gibt es einige wich­tige Aspekte zu beach­ten. Neben der Ent­schei­dung, wo sich das Grund­s­tück befin­den soll, musst du auch prü­fen, ob es über­haupt für eine Bebau­ung geeig­net ist. Das bedeu­tet kon­kret, dass das Grund­s­tück als Bau­land aus­ge­wie­sen sein muss, um dar­auf bauen zu dür­fen.

Die Über­prü­fung der Bebau­bar­keit ist einer der ent­schei­den­den Schritte beim Kauf eines Grund­s­tücks. Denn letzt­end­lich hängt die Rea­li­sie­rung dei­nes Bau­pro­jekts davon ab, ob das Grund­s­tück dafür geeig­net ist. Es besteht auch die Mög­lich­keit, die Aus­wei­sung als Bau­land bei der Stadt zu bean­tra­gen. Beachte jedoch, dass die­ser Pro­zess einige Zeit in Anspruch neh­men kann. Bei aus­ge­wie­se­nem Bau­land kön­nen Beschrän­kun­gen hin­sicht­lich der Art der Bebau­ung beste­hen, wie bei­spiels­weise Vor­ga­ben zur Geschoss­flä­chen­zahl (GFZ) und Grund­flä­chen­zahl (GRZ).

Die rele­van­ten Infor­ma­ti­o­nen fin­det man im Bebau­ungs­plan, einem recht­lich bin­den­den Doku­ment, das die Vor­ga­ben für die Nut­zung des Grund­s­tücks fest­legt. Im Bebau­ungs­plan ist fest­ge­legt, wie viele Gebäude auf dem Grund­s­tück errich­tet wer­den dür­fen, wel­che Höhe, Tiefe und Breite sie haben dür­fen und wel­che Haus­ty­pen über­haupt zuge­las­sen sind. Es ist wich­tig zu über­prü­fen, ob das Bau­land bereits erschlos­sen ist, das heißt, dass bereits Ansch­lüsse für Was­ser, Abwas­ser und Strom vor­han­den sind. Die Erschlie­ßung muss abge­schlos­sen sein, bevor mit dem Bau begon­nen wer­den kann.

Ist das Grund­s­tück noch nicht erschlos­sen, müs­sen zusätz­li­che Kos­ten für die Erschlie­ßung ein­kal­ku­liert wer­den. In bestimm­ten Fäl­len emp­fiehlt es sich, vor dem Kauf eines Grund­s­tücks ein Boden­gut­ach­ten durch eine Fach­kraft erstel­len zu las­sen. Dadurch wird die Beschaf­fen­heit des Bodens und des Grund­was­sers auf mög­li­che Boden­ver­schmut­zun­gen, zum Bei­spiel durch gewerb­li­che Anla­gen, über­prüft. Auf diese Weise kann das Risiko von Schä­den durch min­der­wer­ti­gen Bau­grund ver­rin­gert wer­den.

Was beein­flusst den Kauf­preis eines Grund­s­tücks?

Es gibt viele Fak­to­ren, die den Kauf­preis eines Grund­s­tücks beein­flus­sen. Ein nied­ri­ger Preis bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass man Geld spart. Im Gegen­teil, bei zu güns­ti­gen Ange­bo­ten sollte man skep­tisch sein, da es meis­tens einen Grund für den nied­ri­gen Preis gibt. Im All­ge­mei­nen gilt, dass ein grö­ße­res Grund­s­tück mit glei­cher Beschaf­fen­heit einen höhe­ren Wert hat als ein klei­ne­res.

Die Größe ist daher ein ent­schei­den­der Preis­fak­tor sowohl für Grund­s­tü­cke als auch für Immo­bi­lien. Die Beschaf­fen­heit des Grund­s­tücks hat Aus­wir­kun­gen auf den Kauf­preis. Ein lang­ge­zo­ge­nes oder ver­win­kel­tes Grund­s­tück bedeu­tet in der Regel auch Ein­schrän­kun­gen hin­sicht­lich der bebau­ba­ren Flä­che. Bereits erschlos­sene Grund­s­tü­cke mit Was­ser-, Abwas­ser-, Gas- und Stro­man­sch­lüs­sen sind in der Regel teu­rer, da die Kos­ten für die Erschlie­ßung in den Preis ein­ge­rech­net wer­den.

Wenn das Grund­s­tück bereits bebaut ist, spielt auch der Zustand der Immo­bi­lie eine Rolle. In die­sem Fall besteht die Mög­lich­keit, das Grund­s­tück und die Immo­bi­lie gemein­sam zu erwer­ben. Wenn die Immo­bi­lie jedoch abge­ris­sen wer­den muss, wer­den die anfal­len­den Abriss­kos­ten in den Ver­kaufs­preis ein­be­zo­gen. Die Nähe zu Indus­trie­an­la­gen, Auto­bah­nen oder Flug­hä­fen kann sich kos­ten­min­dernd aus­wir­ken.

Auch die geo­gra­fi­sche Lage in hoch­was­ser­ge­fähr­de­ten Gebie­ten und das damit ver­bun­dene Über­schwem­mungs­ri­siko beein­flus­sen den Preis. Alt­las­ten wie kon­ta­mi­nier­tes Grund­was­ser min­dern erheb­lich den Wert eines Grund­s­tücks.

Grund­s­tück kau­fen in Pas­sau: Grund­s­tücks­wert ermit­teln

 Wel­che finan­zi­el­len Auf­wen­dun­gen fal­len beim Erwerb eines Grund­s­tücks an? Die Kos­ten für den Grund­s­tücks­kauf set­zen sich aus ver­schie­de­nen Posi­ti­o­nen zusam­men. Um dir eine klare Über­sicht zu ermög­li­chen, haben wir die ein­zel­nen Pos­ten nach Kate­go­rien geord­net.

Kauf­preis und Kauf­ne­ben­kos­ten
 

Kauf­preis von Grund­s­tück/Immo­bi­lie und Kauf­ne­ben­kos­ten

  • Grun­d­e­r­werb­steuer (in den Bun­des­län­dern unter­schied­lich, mind. 4,5 % des Kauf­prei­ses)
  • Mak­ler:innen-Pro­vi­sion
  • Notar:innen-Gebüh­ren (Beur­kun­dung, Grund­schuld, Auf­las­sung)
  • Ein­tra­gung ins Grund­buch
  • Kos­ten, die für das Frei­ma­chen von Rech­ten Drit­ter ent­ste­hen, z. B. durch ein
  • beste­hen­des Vor­kaufs­recht oder Wege­recht
  • bis zum Ein­zug ins Eigen­heim fal­len lau­fende Mie­ten an

Ver­si­che­rungs­kos­ten

  • Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Finan­zie­rungs­kos­ten

  • Dar­le­hens­zins, Bau­zeit­zin­sen, Til­gung
  • Finan­zie­rungs­ne­ben­kos­ten (Bürg­schaft, Bereit­stel­lungs­zin­sen, Dis­a­gio etc.)
  • Bau­kos­ten (ggf. unter­schied­lich, je nach Bedarf)
  • Erschlie­ßungs­kos­ten (Anschluss an Was­ser, Abwas­ser, Strom, Gas)
  • Leih­kos­ten für Maschi­nen
  • Kos­ten für die Ent­sor­gung von Abbruch­ma­te­rial
  • Fol­ge­kos­ten für Repa­ra­tu­renund Reno­vie­rung
  • Hono­rar für Archi­tek­tur-/Pla­nungs­büro
  • Hono­rare für sons­tige Leis­tun­gen von Fach­kräf­ten, z.B. Inge­ni­eur:in, Sta­ti­ker:in
  • Elek­tro­fach­pla­ner:in, TGA-Fach­pla­ner:in
  • Bau­neben­kos­ten

Grund­s­tück kau­fen in Pas­sau: Den Kauf abwi­ckeln

Du hast dich für ein Grund­s­tück ent­schie­den? Der nächste Schritt ist die nota­ri­elle Beur­kun­dung. Erst nach­dem die Auf­las­sungs­vor­mer­kung ins Grund­buch ein­ge­tra­gen wurde, zahlst du den Kauf­preis.

Siche­rung der Finan­zie­rung

Zual­le­r­erst musst du mit dei­ner Bank die Finan­zie­rung klä­ren, es sei denn, du ver­fügst über aus­rei­chend Eigen­ka­pi­tal.

Kauf­ver­trag und Beur­kun­dung

Gemein­sam mit dem Notar oder der Nota­rin erstellst du den Kauf­ver­trag. In der Regel kann der Käu­fer das Nota­r­büro aus­wäh­len, obwohl es keine ver­bind­li­che recht­li­che Rege­lung in Deut­sch­land dazu gibt. Der end­gül­tige Kauf­ver­trag muss nota­ri­ell beur­kun­det wer­den, da er sonst keine recht­li­che Gül­tig­keit hat.

Ein­tra­gung ins Grund­buch

Ein  Teil der nota­ri­el­len Leis­tung ist die Ein­tra­gung der Auf­las­sungs­vor­mer­kung ins Grund­buch. Dies dient dem Käu­fer als recht­li­che Absi­che­rung vor der Zah­lung des Kauf­prei­ses. Danach zahlst du oder deine Bank den Kauf­preis auf das soge­nannte Nota­rander­konto ein, das vom Nota­r­büro ver­wal­tet wird.

Nach der Ein­tra­gung ins Grund­buch wird der Kauf­preis von dort an den Ver­käu­fer über­wie­sen. Sobald der Kauf­preis bezahlt und die Grun­d­e­r­werbs­steuer begli­chen sind, steht einer end­gül­ti­gen Ein­tra­gung ins Grund­buch nichts mehr im Wege. Du bist jetzt Eigen­tü­mer des Grund­s­tücks.

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